Denise Kelling - Ihre Reha­bili­tations­lehrerin

Portrait Denise Kelling

Guten Tag, mein Name ist Denise Kelling. Seit 2006 arbeite ich freiberuflich als Reha­bili­tations­lehrerin für Blinde und Sehbehinderte im Bereich Orientierung und Mobilität in Sachsen-Anhalt. Die Weiterbildung absolvierte ich am Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS e. V.) in Hamburg.

Ich biete Ihnen Schulung in Orientierung und Mobilität und unterrichte Sie darin, sich selbständig und sicher in der von Ihnen gewählten Umgebung zurechtzufinden.

Ich bin Mitglied im Bundesverband der Rehabilitations­lehrer/-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e. V.

Schulung in Orientierung und Mobilität mit dem Langstock

Ziel der Schulung

Das Ziel der Schulung in Orientierung und Mobilität ist die sichere Fortbewegung unter Anwendung des weißen Langstockes. Sie lernen ganz individuell effektive Strategien zur Orientierung kennen. Die Schulung findet im Einzelunterricht statt und wird nach den persönlichen Zielen und Wünschen gestaltet.

Wann besteht Bedarf

Der Bedarf ist von vielen Faktoren abhängig z. B. vom Alter, von den Vorerfahrungen, der Form der Sehbeeinträchtigung, von zusätzlichen Beein­trächtigungen sowie der physischen und psychischen Konstitution.

Wer kann teilnehmen

Es kann jeder blinde oder sehbehinderte Mensch mit der nötigen Motivation teilnehmen. Der richtige Zeitpunkt ist, wenn Sie z. B. beim Straßen überqueren unsicher geworden sind, Wege vermeiden, die sie früher selbständig gegangen sind, Freunde nur noch am Tag besuchen, Ampellichter nicht mehr zuverlässig erkennen oder sich in der Dämmerung und Dunkelheit nicht mehr sicher fortbewegen können.

Inhalte der Schulung

  • die Handhabung des weißen Langstockes
  • Orientierungsstrategien
  • Straßenüberquerungen aller Art
  • Beratung und Erprobung optischer und elektronischer Hilfsmittel

Wo findet die Schulung statt

Die Schulung findet am jeweiligen Wohnort, in der Schule oder am Arbeitsplatz des blinden oder sehbehinderten Menschen statt.

Wo und Wie beantrage ich die Schulung

Nach SGB V §33 Absatz 1 Satz 2 werden die Kosten der Schulung im Rahmen der medizinischen Reha­bili­tation von den gesetzlichen Kranken­kassen übernommen. Darüber hinaus kann als Kostenträger nach SGB XII die Sozialhilfe in Frage kommen. Wird eine Schulung für den Arbeitsweg benötigt, kann das Arbeitsamt als Kostenträger zuständig sein. Für eine Schulung in Folge eines Arbeits­unfalls ist die Berufs­genossenschaft zuständig.

Für die Beantragung bei der Krankenkasse benötigen Sie eine Verordnung vom Augenarzt mit folgenden Angaben:

  • 2 Blindenlangstöcke
  • Schulung in Orientierung und Mobilität
  • Diagnose
  • Visus
Beispiel für eine Verordnung durch den Augenarzt
Beispiel für eine Verordnung durch den Augenarzt

Die Beantragung bei der Kranken­kasse übernehme ich gern für Sie!

Kontaktieren Sie mich und ich berate Sie über die weitere Vorgehensweise.

Audio-Zusammenfassung

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Kontakt zu Denise Kelling

Denise Kelling
Rehabilitationslehrerin für Blinde und Sehbehinderte

Am Kiebitzpfuhl 8
39128 Magdeburg

Telefon: 0177 2834518
E-Mail: kontakt@denise-kelling.de